Leistungstabelle
Ein Überblick von dem, was wir anzubieten haben.
*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Vollstationäre Pflegeleistungen:
131 Euro (Zuschuss)
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Pflegegeld:
347 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
796 Euro
Teilstationäre Pflege:
721 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
805 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.854 Euro
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.685 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Pflegegeld:
599 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
1.497 Euro
Teilstationäre Pflege:
1.357 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
1.319 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.854 Euro
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.685 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Pflegegeld:
800 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
1.859 Euro
Teilstationäre Pflege:
1.685 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
1.855 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.854 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.685 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
3.539 Euro, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
214 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)
*In dieser Übersicht finden Sie die Höchstbeträge für alle Pflegeleistungen der ambulanten und stationären Pflege. Sofern nicht anders angegeben, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung monatlich gezahlt.
Pflegegeld:
990 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege:
2.299 Euro
Teilstationäre Pflege:
2.085 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen:
2.005 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 5 Prozent
Bis 24 Monate: 25 Prozent
Bis 36 Monate: 45 Prozent
Über 36 Monate: 70 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege:
131 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr:
1.854 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
1.685 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:
3.539 Euro, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
42 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.180 Euro
Wohngruppenzuschlag:
224 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 278 Euro (15 Prozent der Vergütung)